Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte zum 01.01.2022

Bodenrichtwerte für den Stichtag 01.01.2022

Der gemeinsame Gutachterausschuss Schwäbisch Gmünd für die Ermittlung von Grundstückswerten in Bartholomä, Böbingen, Durlangen, Eschach, Göggingen, Heubach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertsofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot und Waldstetten hat gemäß § 193 Abs. 5 in Verbindung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) –in der jeweils gültigen Fassung- und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - in der jeweils gültigen Fassung) zum 01.01.2022 durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt.

Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches und § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung müssen diese Bodenrichtwerte bekanntgemacht werden.

Die Bodenrichtwerte sind hierzu im Internet unter www.grundsteuer-bw.de

oder über
www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw abrufbar.

Gutachterausschussgebührensatzung 2021

Gutachterausschusgebührensatzung 2021

Weitere Informationen

Das Wort "Wappen" stellt die niederdeutsche Sprachform des Wortes "Waffen" dar. Es tauchte erstmals im 12. Jahrhundert in der speziellen Bedeutung von "Waffenzeichen" auf. Die ersten Wappen sind Zeichen mit Fernwirkung, die auf Schild, Helmen, Rüstungen, farbigen Bannern und Pferdedecken angebracht wurden.

Als umfassende Kulturerscheinung verbreitete sich das Wappenwesen sehr schnell über die Kreise des Adels hinaus, und schon im 15. Jahrhundert lassen sich sehr viele bürgerliche Wappen nachweisen.